PSA hohe Sichtbarkeit Mehrrisiko Hitze und Flammen Schutz BNE Chemikalienschutz phytosanitärer Schutz
CEPOVETT SAFETY PSA
Ein Schutzschild für Herren und Damen
PSA für jeden Berufsbereich
Die Arbeitsumgebungen sind vielfältig und damit auch die Schutzbedürfnisse. Deshalb bieten wir bei CEPOVETT Safety normierte Schutzkleidung an, die so konzipiert und durchdacht ist, dass sie jede Art von Beruf schützt, vom Handwerker über den Maler bis hin zum Schweißer. Materialien, Verarbeitung, Funktionalität – wie ein Schutzschild sind unsere Kleidungsstücke so konzipiert, dass sie einen dauerhaften Schutz bieten, der den Praktiken und Anforderungen der betroffenen Branchen entspricht.
Individuelle Schutzkleidung von CEPOVETT Safety auswählen
Um den Bedarf von Fachleuten zu decken, die sich in risikoreichen Umgebungen bewegen, hat CEPOVETT Safety eine umfassende Palette anpersönlicher Schutzausrüstung entwickelt. Mit über 200 Modellen fürPSA-Träger decken unsere Produktreihen Ihren Bedarf an High Visibility, Multi-Risk, Flammschutz, Säureschutz oder ESD ab. Seit über 70 Jahren erweitern wir die Grenzen unseres Fachwissens, um immer bessere Produkte zu entwickeln. Ob es sich um die Wahl der Materialien, die Schnittmuster oder die verwendeten Technologien handelt, unser Anliegen ist es, unsere Produktreihen zu verbessern, um den Bedürfnissen der Fachleute vor Ort genau zu entsprechen.
Verpflichtungen des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber hat bestimmte Pflichten, die er in Bezug auf Ihre persönliche Schutzausrüstung PSA erfüllen muss.
- Artikel L4122-2
Mit den im Bereich der Arbeitsgesundheit und Arbeitssicherheit ergriffenen Maßnahmen darf für die Beschäftigten kein finanzieller Aufwand verbunden sein. - Artikel R4321-4
Der Arbeitgeber stellt den Arbeitnehmern, soweit erforderlich, geeignete persönliche Schutzausrüstungen und, wenn es der besonders gesundheitsschädliche oder schmutzige Charakter der Arbeit erfordert, geeignete Arbeitskleidung zur Verfügung. Er achtet auf deren effiziente Anwendung. - Artikel R4323-95
Der Arbeitgeber stellt die in Artikel R. 4321-4 genannten persönlichen Schutzausrüstungen und die in Artikel R. 4321-4genannte Arbeitskleidung kostenfrei zur Verfügung und stellt sicher, dass diese ordnungsgemäß funktionieren und durch erforderliche Pflege-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen in einem hygienisch einwandfreien Zustand gehalten werden.
Diese Bestimmungen stehen den in Artikel L. 1251-23 vorgesehenen Bedingungen der Bereitstellung der persönlichen Schutzausrüstungen für vorübergehend Beschäftigte nicht entgegen.